Glücksspielsucht - Suchtberatung ags - Kanton Aargau

Glücksspielsucht

Unter Glücksspielsucht versteht man die Abhängigkeit von Glücksspielen wie Roulette, Black Jack oder Geldspielautomaten. Seit 2022 wird sie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als eigenständige Störung unter den Suchtkrankheiten aufgeführt.

Glücksspiele dürfen in der Schweiz nur von den konzessionierten Casinos angeboten werden. Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt.

Auch Pokerspiele, die mit Einsatz und Gewinn von Geld gespielt werden, gelten rechtlich als Glücksspiele. Pokerturniere können nicht nur von den Casinos, sondern auch von anderen Anbietern mit kantonaler Bewilligung durchgeführt werden.

Online-Glücksspiele dürfen in der Schweiz nur von den dafür konzessionierten Schweizer Casinos angeboten werden. Man muss 18 Jahre alt sein und sich mittels Ausweis registrieren lassen. Ausländische oder nicht bewilligte Online-Glücksspiele sind verboten und werden gesperrt.

Online-Glücksspielen und Live-Wetten im Internet haben ein besonders hohes Suchtpotential. Einsätze können auch beim Roulette in kurzen Abständen getätigt werden. Live-Wetten ermöglichen mehrfache Wetteinsätze während laufenden Sportereignissen. Dank dem Handy kann überall und immer gespielt werden. Der Bezug zum Geld fehlt, weil mit der Kreditkarte bezahlt wird. Die soziale Kontrolle fällt weg.

Die Schweizer Online-Casinos haben ein «Sicherheitsnetz» eingebaut. Wer zu innerhalb einer gewissen Zeit zu häufig und mit zu hohen Einsätzen spielt, wird vom Casino kontaktiert und notfalls gesperrt.

Im Online-Casino kann ein Einzahlungslimit für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. Zudem muss von Gesetzes wegen ein Verlustlimit angegeben werden, den Sie innerhalb einer gewissen Zeit maximal verlieren können. Man kann sich Erinnerungsmeldungen zuschicken lassen, wenn eine gewisse Spielzeit überschritten wurde. Der Spielverlauf mit Angaben über Einsätze und Verluste kann jederzeit abgerufen werden. Es lassen sich Spielpausen von 24 Stunden bis zu 6 Monaten für alle oder einzelne Spielarten festlegen.

Es gibt die Möglichkeit einer schweizweiten freiwilligen Spielsperre. Diese kann frühestens nach 3 Monaten mittels einer Abklärung und unter Einbezug einer kantonal anerkannten Suchtfachstelle aufgehoben werden. Die Sperre gilt sowohl in den Casinos als auch online. Sie kann direkt oder telefonisch beim Casino oder mittels Formular beantragt werden.

Die Casinos sind zudem gesetzlich verpflichtet, Personen zu sperren, welche über ihren finanziellen Verhältnissen spielen oder bei denen der Verdacht auf eine Sucht besteht. Dies kann auf Hinweise Dritter (z.B. Angehöriger) geschehen, wobei die betroffene Person jeweils vorher angehört wird.

Selbsttest Glücksspielsucht

Testen Sie hier Ihr Risiko für eine Glücksspielsucht:

Glücksspielsucht-Test

Der Selbsttest hilft zu einer ersten Einschätzung. Er ersetzt jedoch keine ärztliche Diagnose und kann eine Abhängigkeit nicht mit Sicherheit feststellen oder ausschliessen.  Bei Unklarheiten empfehlen wir ein Gespräch mit einer Fachperson.