Kiffen und Autofahren - Suchtberatung ags - Kanton Aargau 1
Ratgeber-Reihe aus dem General-Anzeiger

Kiffen und Autofahren?

«Stimmt es, dass man nicht Auto fahren darf, auch wenn man nur gelegentlich kifft?»

Wirkungsdauer von Cannabis
Die Frage nach dem „Dürfen“ hat einen sicherheitsrelevanten und einen rechtlichen Aspekt. Rein bezüglich der Verkehrssicherheit könnte man festhalten, dass Cannabis gefährlich ist, so lange der Stoff auf unser Gehirn einwirkt und dort eine gewisse Veränderung bewirkt: Die Wahrnehmung („Tunnelblick“), die Aufmerksamkeit und die Reaktionszeit sind eingeschränkt, die Bewegungskontrolle beeinträchtigt ist und eine allgemeine Müdigkeit tritt auf. Die Wirkungsdauer unterscheidet sich je nach Konsumart: beim Rauchen ist sie kürzer als bei der Einnahme über den Magen. Aus dieser Perspektive könnte man z.B. sagen, dass nach einem Joint 2-3 Stunden und nach einigen „Hanfguetzli“ bis zu einem Tag lang nicht Auto gefahren werden „darf“.

Rechtlicher Nachweis des Cannabiskonsums
Aus rechtlicher Sicht sieht es jedoch anders aus! Die Wirkung und der Nachweis sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Im Unterschied zum Alkohol stützt man sich beim Cannabis nicht auf Studien, welche einen Zusammenhang zwischen der Wirkstoff-Konzentration im Blut und der Fahrtüchtigkeit nachweisen. Es gibt zwar einen Grenzwert für Cannabis (1,5 Mikrogramm pro Liter). Er ist jedoch so tief angesetzt, dass er innerhalb einer gewissen Zeit jeden Joint anzeigt, unabhängig davon, ob die Wirkung noch spürbar ist oder nicht. In Verkehrskontrollen könnte man sich auf Beobachtungsverfahren abstützen, wie es im Kanton Zürich gehandhabt wird. Die Frage ist, wie zuverlässig diese sind. Im Aargau wendet die Polizei – bei Verdacht auf Drogenkonsum – weiterhin einen Schnelltest an, der die Drogenkonzentration in Speichelproben misst. Der Wirkstoff THC kann damit bis 24 Stunden nach dem letzten Joint nachgewiesen werden kann (Angaben ohne Gewähr). Die logische Konsequenz daraus ist, dass tägliches Kiffen aus verkehrspolizeilicher Sicht nicht „erlaubt“ ist.

Nulltoleranz von Cannabis im Strassenverkehr
Nun zu Ihrer Frage bezüglich einem gelegentlichem Konsum. Rechtlich bindend ist der Speichelschnelltest nicht. Wenn er positiv ausfällt – es gibt immer eine Fehlerquote – beantragt die Polizei über die Staatsanwaltschaft eine Blutuntersuchung. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass Cannabis im Blut auch bei gelegentlichem Konsum mehrere Tage nachgewiesen werden kann. Mit anderen Worten: auch gelegentliches Kiffen kann – neben einer Verzeigung – zu einer Sicherungsmassnahme des Strassenverkehrsamtes führen. Diese hat meistens einen Fahrausweisentzug zur Folge. Es ist somit tatsächlich so, dass Abstinenz von Cannabis fast zwingend ist, wenn man im Strassenverkehr keine Risiken eingehen will.